ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AGB – HALLO HALLE
Vermietung von Werbeflächen und Veranstaltungsflächen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von HALLO HALLE, betrieben durch die
stemaro GmbH
Weizer Straße 70
8200 Gleisdorf
Österreich
Sie gelten insbesondere für:
- Vermietung von Hallenflächen
- Vermietung von Werbeflächen
- Nutzung von Videowalls
- Nutzung von Plakatwänden und Werbetürmen.
Mit der Nutzung der Leistungen oder mit Abschluss eines Vertrages erkennt der Kunde diese AGB an.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Vereinbarung
- elektronische Anfragebestätigung
- oder Buchung über die Website.
Erst nach Bestätigung durch HALLO HALLE gilt eine Buchung als verbindlich.
3. Mietdauer
Die Mietdauer richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Mögliche Laufzeiten sind insbesondere:
Werbeflächen
- Wochenweise
- Monatsweise
- Jahresweise
Plakatflächen und Werbeturm
- 3 Monate
- 6 Monate
- 12 Monate
- 24 Monate
Verträge enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
Bei bestimmten Werbeflächen kann eine automatische Verlängerung um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit erfolgen, sofern keine Kündigung erfolgt.
4. Preise
Es gelten die jeweils aktuellen Preise laut Preisliste.
Alle Preise verstehen sich:
- in Euro
- netto
- zuzüglich 5 % Werbeabgabe
- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer.
5. Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Mietzins ist im Voraus auf das angegebene Konto der stemaro GmbH zu überweisen.
Bei Zahlungsverzug kann HALLO HALLE:
- die Werbeschaltung aussetzen
- oder den Vertrag außerordentlich kündigen.
Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug ist.
6. Nutzung der Werbeflächen
HALLO HALLE stellt folgende Werbemöglichkeiten zur Verfügung:
- Videowall
- Plakatwände
- Werbeturm
- statische Werbeflächen
Die genaue Position und Größe ergeben sich aus den jeweiligen Lageplänen und Angebotsunterlagen.
7. Inhalt der Werbung
Der Inhalt der Werbung kann grundsätzlich frei gewählt werden.
Nicht zulässig sind insbesondere Inhalte, die:
- gegen geltendes Recht verstoßen
- Urheberrechte verletzen
- sittenwidrig sind
- diskriminierende oder strafbare Inhalte enthalten.
HALLO HALLE behält sich das Recht vor, Werbung abzulehnen.
8. Pflichten des Werbekunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- geltendes Recht einzuhalten
- keine Rechte Dritter zu verletzen
- HALLO HALLE über mögliche Rechtsverletzungen unverzüglich zu informieren.
Der Kunde hält HALLO HALLE von sämtlichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos. Dies umfasst auch Gerichts- und Anwaltskosten.
9. Betrieb und Instandhaltung
HALLO HALLE verpflichtet sich, die Werbeflächen und technischen Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
Bei technischen Störungen oder Wartungsarbeiten kann es zu kurzfristigen Unterbrechungen kommen.
Ein Anspruch auf Mietminderung besteht in solchen Fällen grundsätzlich nicht.
10. Haftung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Unterbrechungen der Werbeleistung erfolgt eine Nachholung der ausgefallenen Werbeschaltung.
Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Sturm, Blitzschlag, Stromausfall oder technische Störungen, begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz.
11. Kaution
Bei bestimmten Werbeflächen kann eine Kaution verlangt werden.
Diese beträgt derzeit 350 €. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Beendigung des Mietverhältnisses zurückerstattet, sofern keine Schäden entstanden sind.
12. Hallennutzung
Für Veranstaltungen in den Hallen gelten zusätzlich folgende Regeln:
- Nutzung nur für vereinbarte Zwecke
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen
- Verantwortung für Teilnehmer und Gäste liegt beim Veranstalter.
Der Veranstalter haftet für Schäden, die durch Besucher oder Veranstaltungsbetrieb entstehen.
13. Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Weiz.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.