top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen — Werbeflächen

HALLO HALLE · Betreiberin: stemaro GmbH · Stand September 2026

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Werbeflächen. Für die Nutzung der Räume gelten die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Hallennutzung.

I. Geltungsbereich und Betreiberin

  1. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen im Bereich Werbeflächen von HALLO HALLE, betrieben durch die stemaro GmbH, Weizer Straße 70, 8200 Gleisdorf, FN 665903w, UID ATU82958168 (im Folgenden Betreiberin).
     

  2. Sie gelten insbesondere für Videowall, Plakatwände, Werbeturm und statische Werbeflächen.
     

  3. Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden gelten nur, wenn die Betreiberin ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
     

II. Zustandekommen der Vereinbarung

  1. Anfragen über die Website, per E-Mail oder telefonisch sind unverbindlich.
     

  2. Die Vereinbarung kommt zustande, sobald die Betreiberin die Buchung schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
     

  3. Diese Bedingungen und die jeweils gültige Preisliste werden der Bestätigung beigefügt und sind Bestandteil der Vereinbarung.
     

III. Laufzeit

  1. Die Laufzeit ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
     

  2. Übliche Laufzeiten sind: Videowall wochen-, monats- oder jahresweise; Plakatflächen und Werbeturm 3, 6, 12 oder 24 Monate.
     

  3. Vereinbarungen enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
     

  4. Bei Plakatflächen und Werbeturm verlängert sich die Vereinbarung automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn sie nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Diese Verlängerung gilt nicht gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern.
     

IV. Entgelt und Zahlung

  1. Es gilt die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Preisliste.
     

  2. Alle Preise verstehen sich in Euro, netto, zuzüglich 5 % Werbeabgabe und zuzüglich 20 % Umsatzsteuer.
     

  3. Das Entgelt ist im Voraus auf das in der Bestätigung genannte Konto der stemaro GmbH zu überweisen.
     

  4. Bei Zahlungsverzug ist die Betreiberin berechtigt, die Werbeschaltung bis zum Zahlungseingang auszusetzen. Ein Anspruch auf Nachholung besteht in diesem Fall nicht.
     

  5. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung liegt insbesondere vor, wenn die Kundin oder der Kunde mit der Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug ist.
     

V. Wertsicherung und Preisanpassung

  1. Bei Laufzeiten ab zwölf Monaten ist die Betreiberin berechtigt, das Entgelt einmal jährlich entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex anzupassen.
     

  2. Darüber hinausgehende Anpassungen kündigt die Betreiberin mindestens acht Wochen im Voraus schriftlich an. Die Kundin oder der Kunde kann in diesem Fall binnen zwei Wochen ab Zugang zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
     

VI. Werbeflächen und Platzierung

  1. Position, Größe und Ausführung der gebuchten Flächen ergeben sich aus dem Platzierungsplan, der der Buchungsbestätigung beigefügt wird.
     

  2. Die Betreiberin kann eine gleichwertige Ersatzfläche zuweisen, wenn die gebuchte Fläche aus technischen oder behördlichen Gründen nicht zur Verfügung steht.
     

  3. Bei der Videowall richtet sich die Schaltfrequenz nach der Buchungsbestätigung.
     

VII. Werbemittel und Inhalte
 

  1. Die Kundin oder der Kunde stellt die Werbemittel in dem von der Betreiberin bekanntgegebenen Format und Zeitrahmen bereit. Erfolgt die Bereitstellung verspätet, verkürzt sich die Schaltdauer entsprechend, ohne dass das Entgelt sinkt.
     

  2. Der Inhalt der Werbung kann frei gewählt werden. Unzulässig sind Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen, sittenwidrig, diskriminierend oder geeignet sind, dem Ansehen der Betreiberin zu schaden.
     

  3. Die Betreiberin prüft die Inhalte nicht und ist dazu nicht verpflichtet. Sie ist jedoch berechtigt, Werbemittel abzulehnen oder eine laufende Schaltung zu beenden, wenn ein Verstoß nach Punkt VII.2 vorliegt. Das Entgelt bleibt in diesem Fall geschuldet.
     

VIII. Pflichten und Freistellung

  1. Die Kundin oder der Kunde stellt sicher, dass die Werbemittel geltendem Recht entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.
     

  2. Sie oder er informiert die Betreiberin unverzüglich, wenn nachträglich Zweifel an der Rechtmäßigkeit entstehen.
     

  3. Die Kundin oder der Kunde hält die Betreiberin von sämtlichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die aus der Werbemaßnahme resultieren. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten.
     

IX. Betrieb, Störungen und Gewährleistung

  1. Die Betreiberin hält die Werbeflächen und technischen Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand.

  2. Bei Wartungsarbeiten und kurzfristigen technischen Störungen kann es zu Unterbrechungen kommen. Ein Anspruch auf Minderung besteht nicht, solange die Unterbrechung insgesamt nicht länger als zehn Stunden dauert.

  3. Bei längeren Unterbrechungen wird die ausgefallene Schaltzeit nachgeholt. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

  4. Unterbrechungen durch höhere Gewalt, insbesondere Sturm, Blitzschlag, behördliche Anordnung oder großflächigen Stromausfall, begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz.
     

X. Haftung

  1. Die Betreiberin haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; davon ausgenommen sind Personenschäden.
     

  2. Die Haftungsbeschränkung nach Punkt X.1 gilt nicht gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern, soweit sie gesetzlich unzulässig ist.
     

XI. Kaution

  1. Bei Videowall und Werbeturm ist eine Kaution von 350 € zu erlegen.
     

  2. Die Kaution wird binnen 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Beendigung zurückerstattet, soweit keine Schäden entstanden sind oder offene Forderungen bestehen.
     

XII. Verbraucherinnen und Verbraucher

  1. Schließt die Kundin oder der Kunde als Verbraucherin oder Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ab, gelten folgende Bestimmungen ergänzend.
     

  2. Bei Vertragsabschluss im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume besteht ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss. Das Rücktrittsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Betreiberin die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Frist vollständig erbracht hat und die Kundin oder der Kunde vom Erlöschen Kenntnis hatte.
     

  3. Die automatische Verlängerung nach Punkt III.4 gilt gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht.
     

XIII. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter hallohalle.com.

XIV. Schlussbestimmungen
 

  1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. E-Mail genügt.
     

  2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
     

  3. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Weiz. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
     

  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
     

Kontakt: stemaro GmbH · Weizer Straße 70 · 8200 Gleisdorf · hallo@hallohalle.com · +43 677 61488772

bottom of page